Ein Projekt der
Gemeinde Jork

Stadtentwicklung in Jork

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Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Situation ist es wichtiger und sinnvoller denn je, verantwortungsbewusst und möglichst sparsam mit Energie umzugehen. Neben dem aktuellen Erfordernis

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Gebäudeeigentümer:innen innerhalb des Klimaquartiers “Jork-Mitte” können insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich erhöht absetzen. Die Grundlage dafür bildet die Ausweisung des Quartiers als Sanierungsgebiet. Somit können für

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Stadtentwicklung in Jork

Von 2019 bis 2020 hat die Gemeinde Jork ein Integriertes Energetischen Quartierskonzept für das Quartier „Jork-Mitte“ aufstellen lassen. Mit diesem Quartierskonzept wurde ein theoretischer Leitfaden entwickelt, um Klimaschutz und Energieeffizienz in der Gemeinde Jork und insbesondere im Quartier „Jork-Mitte“ aktiv voranzutreiben. Seit Ende des Jahres 2020 wird mit dem Energetischen Sanierungsmanagement, bestehend aus der DSK GmbH und der Klima und Energieeffizienz Agentur (KEEA), die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Quartierskonzept begleitet. Das Sanierungsmanagement in Jork wird von der KfW zu 65 % gefördert.

Seit September 2020 ist das Quartier „Jork-Mitte“ als Teil der Umsetzung des Quartierskonzeptes als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren ausgewiesen. Dies ermöglicht Hauseigentümer:innen innerhalb des Quartiers insbesondere bei energetischen Sanierungsmaßnahmen erhöhte steuerliche Vorteile auf Grundlage des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend zu machen. 

Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Eigentümer:in im Vorfeld mit der Gemeinde eine entsprechende Modernisierungsvereinbarung abschließen. Daneben sind auch Maßnahmen zum Abbau von Barrieren erhöht steuerlich absetzbar. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier auf der Website.

Daneben sollen auf Grundlage des Quartierskonzeptes weitere Maßnahmen, wie etwa die Förderung klimafreundlicher Mobilität, die gesteigerte Nutzung erneuerbarer Energien sowie weitere Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen im Quartier umgesetzt werden.

Als Ziele der Planung können u.a. genannt werden: 

  • Anpassung an den energetischen Wandel u.a. durch energetische Ertüchtigung privater und öffentlicher Gebäude
  • Verbesserung des Klimaschutzes durch die Minderung des CO2-Ausstoßes
  • Stärkung der Ortsmitte durch durch städtebauliche und funktionale oder gestalterische Aufwertung u.a. durch Umgestaltung des Altländer Marktes
  • Stärkung des Wohnstandortes durch funktionale Aufwertung des Wohnumfelds u.a. durch Umgestaltung von Grün- und Freiflächen
  • Anpassung an den demografischen Wandel u.a. durch Verbesserung des Fuß- und Radwegenetzes bzw. Schaffung eines “Ortes der kurzen Wege”
  • Querschnittsmaßnahmen, wie die Information und Beratung der Eigentümer
  • Umstellung auf effizientere Heizungsanlagen
  • Versorgung der Grundstücke mit erneuerbaren Energien, z.B. Photovoltaik
  • Einbindung der Bevölkerung des Gebietes in die Umsetzung der Sanierungsziele
  • Aufwertung der Erschließungsanlagen sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für Fußgänger:innen und Radfahrende
  • Verbesserung der Barrierefreiheit auf privaten und öffentlichen Flächen

Diese Aufzählung ist als nicht abschließend anzusehen, da sich im weiteren Prozess zusätzliche Ziele ergeben können. 

Sie möchten Ihre Immobilie energetisch sanieren? Wir unterstützen Sie bei Bedarf gerne mit einer energetischen Impulsberatung und beraten Sie zu den steuerlichen Vorteilen sowie aktuellen Fördermitteln.

Das Klimaquartier

Ziele und Förderung

KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanierung (KfW-432)

Zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes bis 2030 und 2050 sind vielfältige Maßnahmen erforderlich, um CO2-Emissionen zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Mit dem 2011 gestarteten Förderprogramm der KfW-Bank „Energetische Stadtsanierung“ werden Maßnahmen gefördert, die die Energieeffizienz im Quartier erhöhen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mit dem Programm „Energetische Stadtsanierung“ wird zu diesem Zweck die Erstellung von Integrierten Energetischen Quartierskonzepten sowie weiterführend die Begleitung durch ein Sanierungsmanagement gefördert.

 

Die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes “Jork-Mitte” bietet Ihnen als Eigentümer:innen bei insbesondere energetischen Modernisierungsmaßnahmen den Vorteil einer erhöhten steuerlichen Abschreibung. Hierbei wird gem. Einkommenssteuergesetz (EStG) nach zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 10f EStG) und nach vermieteten Gebäuden (§ 7h EStG) unterschieden.

Sofern Ihr Grundeigentum innerhalb der Sanierungsgebiete liegt, können Modernisierungsmaßnahmen wie folgt steuerlich geltend gemacht werden: 

  • Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude (§ 10f EStG)
    Über einen Zeitraum von zehn Jahren können jährlich 9 % der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
  • Bei vermieteten Gebäuden (§ 7h EStG):
    Hier können über die ersten acht Jahre jährlich 9 % und über die folgenden vier Jahre jährlich 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden.

Die Schritte zu einer erhöhten steuerlichen Abschreibung:

Schritte vor Maßnahmenbeginn:

  1. Bei Bedarf unverbindliche Impulsberatung durch einen Energieberater des Sanierungsmanagements
  2. Übermittlung der benötigten Unterlagen des/der Eigentümer:in an die Gemeinde Jork (Angebote der Fachfirmen, Beschreibung der geplanten Maßnahmen, Eigentumsnachweis für die Immobilie, Fotos vor Umsetzung der Maßnahmen)
  3. Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und den Eigentümer:innen vor Maßnahmenbeginn erst danach ist die Beauftragung von Unternehmen und die Umsetzung der Maßnahmen möglich

Schritte nach Durchführung der Maßnahme(n):

  1. Übermittlung der entsprechenden Unterlagen bei der Gemeinde Jork: Rechnungen und Zahlungsnachweise, ausgefüllter “Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung”, ausgefüllte “Erklärung des Eigentümers”  
  2. Prüfung der Unterlagen durch die DSK GmbH
  3. Nach abgeschlossener Prüfung stellt die Gemeinde Jork Ihnen eine Bescheinigung über die jeweiligen Kosten aus
  4. Diese Bescheinigung kann nun von Ihnen als Eigentümer:in bei Ihrem zuständigen Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung eingereicht werden. 

Beispielrechnung für die steuerliche Abschreibung einer Modernisierungsmaßnahme

Die folgenden Rechnungen zeigen auf, wie viel bei dem Tausch eines Heizkessels mit Modernisierungs- und Instandsetzungskosten in Höhe von 10.000 Euro gespart werden kann. Unterschieden wird dabei zwischen den Abschreibemöglichkeiten bei einem vermieteten (§ 7h EStG) sowie bei einem selbst genutzten Gebäude (§ 10f EStG). Angenommen wird dabei ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro pro Jahr und ein Steuersatz von 25%. Zunächst wird die Steuer ohne Sonderabschreibung berechnet.

Steuer mit Sonderabschreibung

Um die Steuer mit Sonderabschreibung zu berechnen, wird vom zu versteuernden Einkommen die entsprechende Summe je nach Prozentsatz abgezogen. Bei 9% und 10.000 Euro Kosten werden vom Einkommen 900 Euro subtrahiert. Dies ist das neue jährliche Einkommen, von dem die Steuer berechnet wird.

Die Prozentzahlen, die die Steuerersparnis berechnen, sind fixe Zahlen, d. h. diese sind im Einkommenssteuergesetz festgelegt (§ 7h EStG = 8 Jahre / 9% und 4 Jahre / 7%, § 10f EStG = 10 Jahre / 9%).

Hier finden Sie die aktuelle Bescheinigungsrichtlinie des Landes Niedersachsen:
 
 

Bei Fragen und für nähere Informationen helfen wir gerne weiter!

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ wurde zu Anfang dieses Jahres die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Mit diesem Förderprogramm sollen künftig Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor noch stärker unterstützt werden. Das BEG bündelt dabei die bislang bestehenden Förderprogramme, sodass jetzt lediglich ein Antrag notwendig ist, um sämtliche Förderangebote zu nutzen.

Die BEG fördert sowohl Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung an Wohn- und Nichtwohngebäuden, wie etwa eine Wärmedämmung oder einen Austausch der Fenster, als auch die Sanierung zum Effizienzhaus oder einen entsprechenden Neubau.

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen z.B. die Dämmung von Außenwänden oder Dachflächen, der Austausch von Fenstern oder Außentüren sowie der Austausch der Heizungsanlage. Bei allen Maßnahmen (mit Ausnahme des Austauschs oder Optimierung der Heizungsanlage) ist die Einbindung von Energieeffizienzexpert:innen (EEE) zur Beantragung der Fördermittel verpflichtend. Untenstehend finden Sie einen Link, mit dem Sie zugelassene Energieeffizienzexpert:innen in Ihrer Nähe finden können.

Die Förderangebote der BEG können zusätzlich zur erhöhten steuerlichen Abschreibung gem. §§ 7h und 10f Einkommenssteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen werden.

So finden Sie Ihre/n Energieeffizienzexpert:in in Ihrer Nähe:

https://www.energie-effizienz-experten.de

Im Download-Bereich am Ende der Seite finden Sie eine aktuelle Übersicht über die verschiedenen Fördersätze der BEG.

Bei Fragen und für nähere Informationen helfen wir gerne weiter!

Das Integrierte Energetische Quartierskonzept hat dabei zum Ziel, unter Berücksichtigung von z.B. städtebaulichen, naturschutzfachlichen und sozialen Aspekten Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen und entsprechende Handlungsempfehlungen zu geben. Durch das anschließende Sanierungsmanagement wird die Umsetzung der im Integrierten Energetischen Quartierskonzept empfohlenen Maßnahmen begleitet.

 

Chronologie

Auftaktgespräch
zur Erarbeitung des Integrierten Energetischen Quartierskonzeptes (IEQK) zwischen der Gemeinde Jork sowie DSK GmbH und KEEA GmbH
April 2019
Informationsveranstaltung
für alle interessierten Bürger:innen zum Auftakt der Erarbeitung des IEQK für das Quartier "Jork-Mitte"
20. Januar 2020
Bewilligung
der Fördermittel für das anschließende Energetische Sanierungsmanagement durch die KfW (KfW-Programm 432)
Mai 2020
Vorstellung
des IEQK im Rat sowie im Bauausschuss der Gemeinde Jork
November 2020
Start
der Projektwebsite für das Energetische Sanierungsmanagement
Juli 2022
11. März 2019
Verteilung von Fragebögen
an alle Einwohner:innen im Quartier "Jork-Mitte"
25. April 2019
Infomationsveranstaltung
für alle interessierten Bürger:innen zum aktuellen Stand des IEQK
März 2020
Fertigstellung
des Integrierten Energetischen Quartierskonzeptes (IEQK)
Mai & September 2020
Start
des Energetischen Sanierungsmanagements für das Quartier "Jork-Mitte"
März 2021
Grundlegende Überarbeitung
der Projektwebsite

Ansprechpartner*innen

Gemeinde Jork
Thomas Bültemeier

Telefon 04162 9147-34
E-Mail gemeindeentwicklung@jork.de

DSK GmbH
Marina Eismann

Telefon 0421 897699-17
E-Mail marina.eismann@dsk-gmbh.de

     KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur
     Torben Schmitt

     Telefon 0561 2577-0
     E-Mail schmitt@keea.de

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