Jetzt Energie einsparen!
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Situation ist es wichtiger und sinnvoller denn je, verantwortungsbewusst und möglichst sparsam mit Energie umzugehen. Neben dem aktuellen Erfordernis
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Situation ist es wichtiger und sinnvoller denn je, verantwortungsbewusst und möglichst sparsam mit Energie umzugehen. Neben dem aktuellen Erfordernis
Gebäudeeigentümer:innen innerhalb des Klimaquartiers “Jork-Mitte” können insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich erhöht absetzen. Die Grundlage dafür bildet die Ausweisung des Quartiers als Sanierungsgebiet. Somit können für
Im Zeitraum vom 15.02.2022 bis 31.03.2022 konnten sich die Bürger:innen in Jork über die Homepage der Gemeinde zum Sofortprogramm “Perspektive Innenstadt” beteiligen. Im Rahmen des
Von 2019 bis 2020 hat die Gemeinde Jork ein Integriertes Energetischen Quartierskonzept für das Quartier „Jork-Mitte“ aufstellen lassen. Mit diesem Quartierskonzept wurde ein theoretischer Leitfaden entwickelt, um Klimaschutz und Energieeffizienz in der Gemeinde Jork und insbesondere im Quartier „Jork-Mitte“ aktiv voranzutreiben. Seit Ende des Jahres 2020 wird mit dem Energetischen Sanierungsmanagement, bestehend aus der DSK GmbH und der Klima und Energieeffizienz Agentur (KEEA), die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Quartierskonzept begleitet. Das Sanierungsmanagement in Jork wird von der KfW zu 65 % gefördert.
Seit September 2020 ist das Quartier „Jork-Mitte“ als Teil der Umsetzung des Quartierskonzeptes als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren ausgewiesen. Dies ermöglicht Hauseigentümer:innen innerhalb des Quartiers insbesondere bei energetischen Sanierungsmaßnahmen erhöhte steuerliche Vorteile auf Grundlage des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend zu machen.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Eigentümer:in im Vorfeld mit der Gemeinde eine entsprechende Modernisierungsvereinbarung abschließen. Daneben sind auch Maßnahmen zum Abbau von Barrieren erhöht steuerlich absetzbar. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier auf der Website.
Daneben sollen auf Grundlage des Quartierskonzeptes weitere Maßnahmen, wie etwa die Förderung klimafreundlicher Mobilität, die gesteigerte Nutzung erneuerbarer Energien sowie weitere Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen im Quartier umgesetzt werden.
Als Ziele der Planung können u.a. genannt werden:
Diese Aufzählung ist als nicht abschließend anzusehen, da sich im weiteren Prozess zusätzliche Ziele ergeben können.
Sie möchten Ihre Immobilie energetisch sanieren? Wir unterstützen Sie bei Bedarf gerne mit einer energetischen Impulsberatung und beraten Sie zu den steuerlichen Vorteilen sowie aktuellen Fördermitteln.
Zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes bis 2030 und 2050 sind vielfältige Maßnahmen erforderlich, um CO2-Emissionen zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Mit dem 2011 gestarteten Förderprogramm der KfW-Bank „Energetische Stadtsanierung“ werden Maßnahmen gefördert, die die Energieeffizienz im Quartier erhöhen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mit dem Programm „Energetische Stadtsanierung“ wird zu diesem Zweck die Erstellung von Integrierten Energetischen Quartierskonzepten sowie weiterführend die Begleitung durch ein Sanierungsmanagement gefördert.
Die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes “Jork-Mitte” bietet Ihnen als Eigentümer:innen bei insbesondere energetischen Modernisierungsmaßnahmen den Vorteil einer erhöhten steuerlichen Abschreibung. Hierbei wird gem. Einkommenssteuergesetz (EStG) nach zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 10f EStG) und nach vermieteten Gebäuden (§ 7h EStG) unterschieden.
Sofern Ihr Grundeigentum innerhalb der Sanierungsgebiete liegt, können Modernisierungsmaßnahmen wie folgt steuerlich geltend gemacht werden:
Die Schritte zu einer erhöhten steuerlichen Abschreibung:
Schritte vor Maßnahmenbeginn:
Schritte nach Durchführung der Maßnahme(n):
Beispielrechnung für die steuerliche Abschreibung einer Modernisierungsmaßnahme
Die folgenden Rechnungen zeigen auf, wie viel bei dem Tausch eines Heizkessels mit Modernisierungs- und Instandsetzungskosten in Höhe von 10.000 Euro gespart werden kann. Unterschieden wird dabei zwischen den Abschreibemöglichkeiten bei einem vermieteten (§ 7h EStG) sowie bei einem selbst genutzten Gebäude (§ 10f EStG). Angenommen wird dabei ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro pro Jahr und ein Steuersatz von 25%. Zunächst wird die Steuer ohne Sonderabschreibung berechnet.
Steuer mit Sonderabschreibung
Um die Steuer mit Sonderabschreibung zu berechnen, wird vom zu versteuernden Einkommen die entsprechende Summe je nach Prozentsatz abgezogen. Bei 9% und 10.000 Euro Kosten werden vom Einkommen 900 Euro subtrahiert. Dies ist das neue jährliche Einkommen, von dem die Steuer berechnet wird.
Die Prozentzahlen, die die Steuerersparnis berechnen, sind fixe Zahlen, d. h. diese sind im Einkommenssteuergesetz festgelegt (§ 7h EStG = 8 Jahre / 9% und 4 Jahre / 7%, § 10f EStG = 10 Jahre / 9%).
Bei Fragen und für nähere Informationen helfen wir gerne weiter!
Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ wurde zu Anfang dieses Jahres die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Mit diesem Förderprogramm sollen künftig Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor noch stärker unterstützt werden. Das BEG bündelt dabei die bislang bestehenden Förderprogramme, sodass jetzt lediglich ein Antrag notwendig ist, um sämtliche Förderangebote zu nutzen.
Die BEG fördert sowohl Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung an Wohn- und Nichtwohngebäuden, wie etwa eine Wärmedämmung oder einen Austausch der Fenster, als auch die Sanierung zum Effizienzhaus oder einen entsprechenden Neubau.
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen z.B. die Dämmung von Außenwänden oder Dachflächen, der Austausch von Fenstern oder Außentüren sowie der Austausch der Heizungsanlage. Bei allen Maßnahmen (mit Ausnahme des Austauschs oder Optimierung der Heizungsanlage) ist die Einbindung von Energieeffizienzexpert:innen (EEE) zur Beantragung der Fördermittel verpflichtend. Untenstehend finden Sie einen Link, mit dem Sie zugelassene Energieeffizienzexpert:innen in Ihrer Nähe finden können.
Die Förderangebote der BEG können zusätzlich zur erhöhten steuerlichen Abschreibung gem. §§ 7h und 10f Einkommenssteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen werden.
So finden Sie Ihre/n Energieeffizienzexpert:in in Ihrer Nähe:
https://www.energie-effizienz-experten.de
Im Download-Bereich am Ende der Seite finden Sie eine aktuelle Übersicht über die verschiedenen Fördersätze der BEG.
Bei Fragen und für nähere Informationen helfen wir gerne weiter!
Das Integrierte Energetische Quartierskonzept hat dabei zum Ziel, unter Berücksichtigung von z.B. städtebaulichen, naturschutzfachlichen und sozialen Aspekten Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen und entsprechende Handlungsempfehlungen zu geben. Durch das anschließende Sanierungsmanagement wird die Umsetzung der im Integrierten Energetischen Quartierskonzept empfohlenen Maßnahmen begleitet.
Gemeinde Jork
Thomas Bültemeier
Telefon 04162 9147-34
E-Mail gemeindeentwicklung@jork.de
DSK GmbH
Marina Eismann
Telefon 0421 897699-17
E-Mail marina.eismann@dsk-gmbh.de
KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur
Torben Schmitt
Telefon 0561 2577-0
E-Mail schmitt@keea.de