Ein Projekt der
Gemeinde Jork

Willkommen im Klimaquartier Jork!

Wir freuen uns, dass Sie Interesse daran haben, sich aktiv gegen die weltweit auftretenden Veränderungen des Klimas zu engagieren. Der Klimawandel gilt als ein globales Problem, der sich auch hier vor Ort in Jork deutlich bemerkbar macht.

Interessierte Eigentümer:innen können sich persönlich zu Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude beraten lassen.

Mit Beschluss der Gemeinde Jork über die förmliche Festlegung des energetischen Quartierskonzepts im September 2020, leistet Jork einen elementaren Beitrag zum nationalen und internationalen Klimaschutz. 

Als Einer von drei Akteuren des Klimaschutzkonzepts der Region “Altes Land und Horneburg” von 2015, strebt die Gemeinde Jork weitere Maßnahmen in der Region an, die die Ziele des Klimaschutzkonzepts in Zukunft nachhaltig umsetzen. 

Besonders die Reduzierung des Energieverbrauchs und Deckung des Energiebedarfs durch erneuerbare Energieträger sind zentrale Strategien, um dem Klimawandel entgegenzusteuern. Der Klimaschutzplan der Bundesregierung Deutschland sieht als langfristiges Ziel, bis zum Jahr 2050 weitesgehend treibhausgasneutral zu werden. 

Der Einsatz und die Mitwirkung privater Gebäudeeigentümer*innen ist für die Gemeinde essenziell und begründet den Start des Klimaschutz-quartierskonzepts “Klimaschutzquartier Jork-Mitte”.  Gemeinsame und koordinierte Aktivitäten mindern den CO²-Ausstoß wegweisend und in einem hohen Maß.

Als Basis für die Abgrenzung des Sanierungsgebietes wurde zwischen April 2019 und Mai 2020 das Integrierte Energetische Quartierskonzept (IEQK) erarbeitet. Eine Bestandsaufnahme aller Gebäude im Sanierungsgebiet ermittelte anhand von Messwerten die Potenziale für die Einsparungen von Wärme, Strom und CO².

Das Sanierungsgebiet umfasst die Ortsteile Jork und Borstel in der Region. Anwohner*innen dieses Gebietes können mithilfe der Unterstützung der Gemeinde energetische Aufwertungen des Gebäudebestandes (z.B. Wärmedämmung und/oder Austausch der Fenster und Türen) und/oder den Einsatz von erneuerbaren Energien vornehmen. 

Das Alte Land repräsentiert eines der größten Obstanbaugebiete in Europa. Seit 1975 stieg die Mitteltemperatur um durchschnittlich 1,7 Grad Celsius an. Die Apfelblüte setzt teilweise bereits 3 Wochen früher ein. Folgen dieses Temperaturanstieges liegen in den Wetterveränderungen wie Spätfrost oder Hitzewellen, dessen Ausbreitung neue Schädlinge begünstigt. Dies kann zu erheblichen Ernteschäden führen. Die Folgen auf die lokale Biodiversität sowie Wirtschaftlichkeit des Landkreises sind beträchtlich.

Vorteile des Sanierungsgebiets für Sie als Eigentümer/in

Die Abgrenzung eines Sanierungsgebietes verschafft privaten Gebäudeeigentümern nicht nur energetische, sondern auch finanzielle Vorteile im Rahmen einer steuerlichen Abschreibung.

Zahlreiche Gebäude im Quartier Jork-Mitte stammen aus der Nachkriegszeit (1950-1975) bzw. aus der Zeit vor dem Erlass der 1. Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977. Bei vielen dieser Gebäude besteht mittlerweile ein umfassender Sanierungsbedarf, da zum damaligen Zeitpunkt ein erheblicher Mangel an Baumaterialien bestand. Auf qualitativ hochwertigem Wärme- und Schallschutz wurde aus Kostengründen kaum Wert gelegt.  

Die Analysen im IEQK haben ergeben, dass das Quartier “Jork-Mitte” deutliche Einsparpotenziale im Bestand aufweist. Im Vergleich zu 2016 kann mit einer zukunftsweisenden Sanierung der Gebäude z. B. die Wärmenachfrage um bis zu 73% verringert werden. Einsparungen von Strom und Wärme reduzieren die Entstehung treibhausrelevanter Gase deutlich und entlasten gleichzeitig Ihren Geldbeutel. Mittels umfangreicher Gebäudesanierungen können somit bis zu 75% CO² eingespart werden.

Sollten Sie als Eigentümer*in Ihr Gebäude energetisch sanieren,  tragen Sie einen wichtigen Teil zu einer positiven und besonders nachhaltigen Entwicklung in Jork bei. Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet verschafft Ihnen bei einergetischen Sanierungen die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Abschreibung in Höhe der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten. Zusätzlich informieren wir Sie gerne über weitere Fördermittel bspw. im Rahmen des Altersgerechten Bauens oder Einbruchschutz, gefördert durch die KFW.

Achtung: Für die steuerlichen Abschreibungen ist der Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages mit der Gemeinde vor Beginn der Maßnahme notwendig!

 

Einsparungspotenziale eines Gebäudes

Höhe und Schritte der steuerlichen Vorteile in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nach §§ 7h 10f EStG

Bei der steuerlichen Abschreibung von energetischen und altersgerechten Modernisierungen an Gebäuden wird unterschieden, ob Sie Ihr Gebäude selber nutzen oder vermietet haben. Im Einkommenssteuergesetze gilt § 7h für Sanierungen an vermieteten Gebäuden im Sanierungsgebiet, der § 10f für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude. Die Höhe der steuerlichen Abschreibungen unterscheidet sich dabei wie folgt:

Vermietetes Gebäude (§ 7h EStG):

Über die ersten 8 Jahren können jährlich 9% und über die folgenden 4 Jahre jährlich 7% der anerkannten Kosten der Modernisierung und Instandsetzung steuerlich geltend gemacht werden.

Selbstgenutztes Gebäude (§ 10f EStG):

Über einen Zeitraum von 10 Jahren können jährlich 9% der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Die Schritte zu einer erhöhten steuerlichen Abschreibung:

Vor Maßnahmenbeginn:

  1. Antragstellung mit Kostenschätzungen und Maßnahmenbeschreibung bei der Gemeinde
  2. Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages zwischen der Gemeinde und den Eigentümer*innen vor Maßnahmenbeginn.

Nach Durchführung der Maßnahme:

  1. Vorlage der Rechnungsunterlagen und Beantragung einer Bescheinigung gem. Bescheinigungsrichtlinien des Landes.
  2. Erstellung einer Bescheinigung durch die Gemeinde.
  3. Vorlage des Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages, der Originalrechnungen und der Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt zur Wahrnehmung der steuerlichen Sonderabschreibung.

Ansprechpartner*innen

Gemeinde Jork
Thomas Bültemeier

Telefon 04162 9147-34
E-Mail gemeindeentwicklung@jork.de

DSK GmbH
Marina Eismann

Telefon 0421 897699-08
E-Mail marina.eismann@dsk-gmbh.de

KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur
Torben Schmitt

Telefon 0561 2577-0
E-Mail schmitt@keea.de

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